Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der bis dato als nicht sozialversicherungspflichtig mit Beitragsschlüssel 0000 abgerechnet wurde, erhält nun Versorgungsbezüge aus einer Pensionsrückstellung.
Ist es möglich, zusätzlich zum Versorgungsbezug Zuschüsse zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen?
Vielen Dank für Ihre Mühe und Antwort.