Liebes Expertenforum,
ich habe eine MA (Studentin), die ab 11/2024 25 Std./Woche arbeitet, damit ihr Werkstudentenprivileg verliert und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss. Jetzt wird sie im Januar 2025 nur 15 Std./Woche arbeiten und ab Februar 2025 23 STd./Woche. Muss ich sie für Januar wieder als Werkstudentin schlüsseln?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Viele Grüße