Expertenforum - Werkstudentin - 2 Monate nicht arbeiten

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  • 01
    Werkstudentin - 2 Monate nicht arbeiten

    Guten Morgen liebe Experten,

    eine unserer Werkstudentinnen möchte im Januar und Februar 2025 nicht arbeiten. Von unserer Seite wäre das kein Problem. Aber wie sieht es dann sozialversicherungsrechtlich aus? Welche Meldung müssten wir abgeben und welche Auswirkungen hätte das für unsere Werkstudentin?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudentin - 2 Monate nicht arbeiten

    Guten Tag,
     
    die Werkstudentin müsste zum 31.12.2024 abgemeldet werden. Sobald die Beschäftigung wieder aufgenommen wird, ist eine neue Anmeldung zu erstellen.
     
    Für die Werkstudentin liegt die einzige Auswirkung darin, dass für zwei Kalendermonat4e keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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