Guten Morgen liebe Experten,
eine unserer Werkstudentinnen möchte im Januar und Februar 2025 nicht arbeiten. Von unserer Seite wäre das kein Problem. Aber wie sieht es dann sozialversicherungsrechtlich aus? Welche Meldung müssten wir abgeben und welche Auswirkungen hätte das für unsere Werkstudentin?
Vielen Dank.