Arbeitstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Der ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Durch die Entgeltfortzahlung entstehen Arbeitgebern finanzielle Belastungen. Mit einem umlagefinanzierten Ausgleichsverfahren, der sogenannten Entgeltfortzahlungsversicherung „U2“, können diese finanziellen Belastungen minimiert werden. Die AOK Nordost senkt zum 1. Januar 2025 die Höhe dieser Umlage, an der sich alle Unternehmen beteiligen. Statt 0,65 % zahlen Arbeitgeber dann nur noch 0,5 %, bei einem Erstattungsanspruch von 100 %. Das hat der Verwaltungsrat der Gesundheitskasse auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 beschlossen.
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