Übergangsfrist bei Elektronischer Betriebsprüfung läuft aus
Finanzbuchhaltung muss elektronisch vorliegen
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist seit zwei Jahren verpflichtend für Arbeitgeber. Alle prüfrelevanten Daten werden direkt aus der Entgeltabrechnung an die Rentenversicherung übermittelt.
Für Daten aus der Finanzbuchhaltung gab es eine Übergangsfrist: Bis Ende 2024 können diese weiterhin auf dem herkömmlichen Weg eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 wird auch hier die digitale Übermittlung bindend.
Ausnahmeregelungen können mit einem formlosen Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger bis maximal Ende 2026 verlängert werden. Mit dem 31. Dezember 2026 enden dann alle Ausnahmeregelungen, sodass die euBP für Zeiträume ab dem 1. Januar 2027 für alle – ohne Ausnahme – verpflichtend wird.
Voraussetzungen für die Datenübertragung
Arbeitgeber übermitteln die Daten aus der Finanzbuchhaltung im Rahmen der euBP über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine systemgeprüfte Schnittstelle oder ein systemgeprüftes Modul in einem Programm zur Finanzbuchhaltung.
Die Ergebnisse der Betriebsprüfung werden aufgrund der Rechtsverbindlichkeit weiterhin postalisch übermittelt.
Datenübermittlung bei System- oder Mandantenwechsel
Bisher war es bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungsprogramms oder des Dienstleistenden nur nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung möglich, Daten vorab zu senden. Das ändert sich ab 2025. Wenn der Fall eintritt, können die Daten für die Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden, um dort dann bis zur Betriebsprüfung geparkt zu werden.
Stand
Erstellt am: 13.11.2023
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