Beitragskonto bei der AOK
Das Beitragskonto für Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier finden Sie Informationen, Anträge und Fragebögen.
Funktion des Beitragskontos
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die gesamten Sozialversicherungsbeiträge und die Umlage(n) zur Umlageversicherung vom Arbeitgeber ein.
Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist das jeweilige Beitragskonto des Arbeitgebers bei der AOK. Auf dem Beitragskonto werden alle zu zahlenden Beiträge, Umlagen und entsprechende Zahlungen verbucht.
Antrag auf Kontoeröffnung für Firmenkunden
Möchten Sie einen Mitarbeitenden bei der AOK Nordost anmelden und haben noch kein Beitragskonto? Nutzen Sie für die Übermittlung der Sozialversicherungsmeldung und/oder Beitragsnachweise Ihre eigene Lohnsoftware oder das SV-Meldeportal.
Welche Informationen werden zur Eröffnung eines Beitragskontos benötigt?
- Informationen zur Unternehmung
- Datenbaustein Grunddaten
- Datenbaustein Korrespondenzdaten
- Datenbaustein Dienstleisterdaten
- Wahl des Umlagesatzes (sofern eine Teilnahmeverpflichtung besteht)
- Datenbaustein Umlage
- Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates
- Datenbaustein SEPA
Die Datensatzanfrage der Krankenkasse (DSKK) wird mit dem DSAK Datensatz beantwortet (Abgabegrund: 01). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch eigeninitiativ die Daten mit dem DSKK Datensatz zu übermitteln (Abgabegrund: 02) oder Änderungen mitzuteilen. Dies gilt für alle Datenbausteine. Sofern eine DEÜV-Übermittlung im Ausnahmefall nicht möglich ist oder das erteilte SEPA Lastschriftverfahren widerrufen werden soll, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Umlagebeträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Am Fälligkeitstag müssen die Beiträge dem Girokonto der AOK Nordost gutgeschrieben sein.
Für die Beitragszahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit ist gewährleistet, dass die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet werden. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen, um den Lastschrifteinzug zu beenden.
Auch das SEPA-Lastschriftmandat sollte seit dem 1. Juli 2023 elektronisch übermittelt werden.
Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats folgen Sie einfach diesen 4 Schritten:
- Nutzen Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK).
- Wählen Sie als Empfänger der Meldung die Betriebsnummer der AOK Nordost 90235319
- Wählen Sie den Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung).
- Wählen Sie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL).
Ist die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats in Ausnahmefällen nicht möglich, wenden Sie sich gerne mit dem ausgefüllten Formular an uns.
Teilnahmen am Umlageverfahren
Die Umlage U1 ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen. Arbeitgeber zahlen eine monatliche Umlage an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten. Im Gegenzug erstattet Ihnen die Krankenkasse bei Krankheit Ihres Beschäftigten einen prozentualen Anteil an der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Mit dem Umlagepflichtrechner können Sie ermitteln, ob Sie am Umlageverfahren teilnehmen müssen.
Für die elektronische Übermittlung über Ihre eigene Software oder das SV-Meldeportal verwenden Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK) und den Datenbaustein
- DBWU – Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (Teilnahme am Ausgleichsverfahren U2 – verpflichtend)
Die Wahl des Umlagesatzes kann einmal jährlich oder zu Beginn der Kontoeröffnung übermittelt werden, wenn
- Ein Jahreswechsel ansteht zum 01.01. des Folgejahres.
- Ihr Beitragskonto im vorangegangenen Jahr (oder davor) geschlossen wurde und nun wiedereröffnet wird.
- Für Sie erstmals ein Beitragskonto eingerichtet wird.
Ist die Übermittlung in Ausnahmefällen nicht möglich, teilen Sie uns Ihre Wahl bitte über das Formular Wahlerklärung Umlage-/Erstattungssatz (U 1) mit.
Kontoauszug anfordern
Das Beitragskonto ist in ständiger Bewegung. Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden, Erstattungen der Entgeltfortzahlung und andere Faktoren wirken sich laufend darauf aus.
Stand
Erstellt am: 25.03.2021
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