Wahlerklärung Umlage-/Erstattungssatz (U 1) – Tarifwahl online
Der Erstattungssatz zur U1 kann immer zum Jahreswechsel neu gewählt werden. Am besten teilen Sie uns Ihre Wahl über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal (Formulare > Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto > 02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten) mit.
Ist die Übermittlung in Ausnahmefällen nicht möglich, können Sie gerne dieses Formular dafür nutzen.
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