Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aok.de/fk.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Die nachstehend aufgeführten Punkte sind nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Das Farbschema erfüllt zum Teil nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Die Tastaturbedienung muss in einigen Bereichen optimiert werden; daher ist eine vollständige Bedienung der Webseite mit der Tastatur nicht möglich.
  • Formulare müssen verbessert werden, wenn eine Autovervollständigung angeboten wird.
  • Eingabefehler in Formularen werden nicht in jedem Fall an dem entsprechenden Element hervorgehoben und textlich beschrieben.
  • Formularfelder müssen an einigen Stellen aussagekräftig beschriftet werden.
  • Für Videodateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
  • Es sind nicht alle PDF-Dokumente vollständig barrierefrei.
  • Bei einigen Grafiken müssen Alternativtexte ergänzt werden.
  • Vereinzelt können Infografiken bei 200 Prozent Textgröße nicht mehr erkennbar sein.
  • Linktexte sind nicht in allen Fällen aussagekräftig.
  • Screenreader (Vorlese-Anwendungen) funktionieren bei einigen Bedienelementen wie den Untermenüs, dem Menü der mobilen Ansicht, dem Akkordeon und dem Auswahlmenü einer AOK nicht korrekt.

Die nachstehend aufgeführten digitalen Angebote, die im Zusammenhang des Arbeitgeberportals eingesetzt werden, sind nicht barrierefrei:

  • Digitale Lernprogramme (Online-Trainings). Eine barrierefreie Nutzung per Tastaturbedienung oder mittels Screenreader ist nicht möglich. Für eingebundene Audio- und Videodateien werden keine Untertitel, Audiodeskriptionen und Textalternativen angeboten.
  • Online-Seminare. Für die Videoübertragungen und -mitschnitte werden keine Untertitel und Audiodeskriptionen angeboten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. August 2020 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: testen.bitv-test.de/.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13. September 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:
 
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Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
 
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beaufragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand

Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024

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