Jahresmeldungen und UV-Jahresmeldungen

Seite 5/7: Jahresmeldungen und UV-Jahresmeldungen
Für alle Personen, deren Beschäftigungsverhältnis über den Jahreswechsel hinaus fortbesteht, übermitteln Arbeitgeber im Februar des Folgejahres Jahresmeldungen zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 6

Schlüsselzahlen zu Jahresmeldungen

MeldegrundSchlüssel
Jahresmeldung50
UV-Meldung92

Jahresmeldung zur SV

Der Arbeitgeber muss nach Ablauf eines Kalenderjahres für seine Beschäftigten den Zeitraum der Anstellung im vergangenen Jahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts melden. Die Meldung erfolgt mit der ersten im neuen Jahr folgenden Lohnabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar. Der Arbeitgeber muss die Jahresmeldung nur vornehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis über das Jahresende hinaus unverändert fortbesteht.

Beispiel: Jahresmeldung

Andreas Müller ist seit Jahren bei der Firma Schwarz beschäftigt. Er hat das gesamte Jahr 2024 ohne größere Unterbrechungen gearbeitet. Sein Arbeitsentgelt für das gesamte Jahr 2024 betrug 40.850 €.

Es erfolgt eine Jahresmeldung zum 31.12.2024 mit dem Meldegrund „50“ und dem beitragspflichtigen Entgelt (sechsstellige Angabe).

Ist zum Jahresende eine Abmeldung notwendig, beispielsweise wegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder Ende der Versicherungspflicht, entfällt die Jahresmeldung. Die notwendigen Daten werden mit der Abmeldung übermittelt. Wurde bereits in dem Kalenderjahr eine Unterbrechungsmeldung oder wurden wegen versicherungsrechtlicher Änderungen eine Abmeldung und Neuanmeldung erstattet, darf nur das noch nicht gemeldete beitragspflichtige Arbeitsentgelt in die Jahresmeldung aufgenommen werden. 

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Der Arbeitgeber muss für die gesetzliche Unfallversicherung (UV) nur eine Jahresmeldung erstellen. Die hat den Abgabegrund „92“ und beinhaltet als Meldezeitraum immer den 1. Januar bis 31. Dezember.

Die UV-Jahresmeldung besteht aus dem Datensatz Meldung (DSME), dem Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) und dem Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV).

Die Meldung beinhaltet insbesondere:

  • Das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung (Meldezeitraum)
  • Die Mitgliedsnummer des Unternehmens
  • Die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
  • Das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt
  • Die Zuordnung des Arbeitsentgelts zur jeweilig anzuwendenden Gefahrtarifstelle

Wird der Unfallversicherungsbeitrag nicht nach dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten berechnet, ist als UV-Grund der Wert A09 und in der Landwirtschaft A08 anzugeben.

Die UV-Jahresmeldung ist für Beschäftigte zu erstellen, die mindestens einen Tag im abgelaufenen Kalenderjahr unfallversicherungspflichtig beschäftigt waren. Für die Personengruppenschlüssel „108“, „111“ und „143“ sind keine UV-Jahresmeldungen zu erstellen.

Für Personen, die ausschließlich als Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung anzusehen sind, wie zum Beispiel beurlaubte Beamte (Personengruppenschlüssel „190“), müssen – zusätzlich zur UV-Jahresmeldung – Entgeltmeldungen getätigt werden.

Abgabetermin ist der 16. Februar des Folgejahres.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 17.02.2025

Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 6
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Online-Seminar Sonderfälle im DEÜV-Meldeverfahren: Eine Frau blickt lächelnd auf ihren Rechner
    28.01.2025 | Online-Seminar

    Sonderfälle im DEÜV-Meldeverfahren

    Tipps für Arbeitgeber bei besonderen Meldegründen im DEÜV-Meldeverfahren, zeigt das Online-Seminar der AOK.
  • Märzklausel: Zwei Frauen im Gespräch.
    19.02.2025 | Newsletter Ausgabe 02/2025

    Märzklausel beachten

    Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal kann die Märzklausel für SV-Beiträge eine Rolle spielen. So funktioniert die Berechnung.
  • Drei Cover der E-Paper zur Sozialversicherung der AOK 2025
    08.01.2025 | E-Paper Sozialversicherung

    Jetzt aktuell für 2025

    Die E-Paper zur Sozialversicherung stehen jetzt aktualisiert zum Download bereit.

Kontakt zur AOK Nordost

Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück