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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.1.7. RS 2019/13
Ziff. 5.1.7. RS 2019/13, Personen in betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und in Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen
Die im Rahmen des § 54a SGB III bezuschussten betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und die im Rahmen des § 79 Absatz 2 SGB III bezuschussten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sind nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 AAG vom AAG-Verfahren ausgenommen.
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