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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 8 EntgFG Ziff. 5.4. RS 1998/01
§ 8 EntgFG Ziff. 5.4. RS 1998/01, Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit
Nach § 8 Absatz 1 Satz 1 wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus "Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt". Dazu liegt eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit vor.
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