Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Voraussetzungen
Altersteilzeit - Voraussetzungen
Altersteilzeitarbeit im Sinne des AltersTZG können Arbeitnehmer leisten, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beschäftigte hat das 55. Lebensjahr vollendet.
- Die Arbeitszeit wird auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringert.
- Der Beschäftigte ist auch nach der Verringerung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt.
- In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit bestand mindestens drei Jahre (1.080 Kalendertage) eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Die Vereinbarung endet zu einem Zeitpunkt, an dem eine Altersrente beansprucht werden kann.
- Der Arbeitgeber stockt das regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit (ohne Einmalzahlungen) um 20 % auf. Auf arbeitsrechtlicher Grundlage (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) können höhere Aufstockungsleistungen vorgesehen werden.
- Der Arbeitgeber entrichtet zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
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