Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitsentgelt - Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können bis zu 8 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 90.600 Euro) steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Dies entspricht einem steuerfreien Einzahlungsbetrag von maximal 7.248 Euro jährlich in 2024. Sozialversicherungsfrei verbleiben allerdings maximal 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 3.624 Euro).
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