Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Grenzgänger
Entsendungen und Saisonkräfte - Grenzgänger
Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten, pendeln und somit regelmäßig, das heißt, täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren Wohnsitz aufsuchen. Grenzgänger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung ausüben, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung nach deutschem Recht. Umgekehrt unterliegen in Deutschland ansässige Grenzgänger, die eine Beschäftigung in einem Nachbarland ausüben, den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung.
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