Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Pflichten des Arbeitgebers
Minijobs - Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Darüber hinaus muss er die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses vornehmen, Beiträge berechnen und an die zuständige Einzugsstelle abführen.
Nach Feststellung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist der jeweilige Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Zudem besteht die gesetzliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen und unterschriebenen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Pflicht, Lohn- und Gehaltsunterlagen elektronisch zu führen.
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