Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Mutterschutz
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren - Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.
Mitteilung an den Arbeitgeber
Damit sich das Unternehmen auf die veränderte Situation einstellen kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsache bekannt ist. Denn erst ab diesem Zeitpunkt kann der im Gesetz vorgesehene Schutz wirksam werden.
Wichtig: In einem Bewerbungsgespräch ist die Frage nach der Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Wird die Frage dennoch vom Arbeitgeber gestellt, kann die schwangere Arbeitnehmerin auch wahrheitswidrig antworten.
Arbeitsschutz
Nach Kenntnis der Schwangerschaft müssen Unternehmer diese beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen und eine konkretisierte Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit der werdenden Mutter erstellen und dokumentieren. In der konkretisierten Gefährdungsbeurteilung sind die Schutzmaßnahmen festzulegen.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service