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Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Sozialversicherungsrecht
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2010 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.2.1.4. RS 2010/04, Juristische Personen des Privatrechts

Juristische Personen des Privatrechts sind unabhängig von ihrer Rechtsform umlagepflichtig. Die Gemeinnützigkeit einer solchen juristischen Person des Privatrechts führt nicht dazu, dass sie von einer Umlagepflicht befreit ist, da diese Rechtsperson nicht unter die Befreiungstatbestände des § 358 Absatz 1 Satz 2 SGB III fällt (z. B. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragener Verein, private Stiftung). Daher unterliegen z. B. folgende Arbeitgeber der Umlagepflicht: Deutsche Caritasverband e. V., Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Deutsche Malteser Hilfsdienst e. V. und Deutsche Malteser gGmbH.


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