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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.3.2.10. RS 2010/04
Ziff. II.3.2.10. RS 2010/04, Assistenzkräfte von behinderten Menschen
Soweit eine Assistenzkraft zeitlich überwiegend außerhalb des privaten Haushalts von einem behinderten Menschen mehr als geringfügig beschäftigt wird, unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Umlagepflicht unabhängig davon aus welchen Mitteln die Refinanzierung erfolgt.
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