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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.7. Geringfüg-RL
Ziff. D.7. Geringfüg-RL, Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten
1 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens bei der Minijob-Zentrale zu melden. 2 Näheres hierzu regelt das Gemeinsame Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" [RS 2022/09] der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
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