Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Beispiel 48 Geringfüg-RL
Beispiel 48 Geringfüg-RL, (zu B.2.3.2 und B.2.3.3.3):
Eine Hausfrau nimmt am 13. 8. eine Beschäftigung als Aushilfsverkäuferin gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1 400 EUR auf. Die Beschäftigung ist von vornherein bis zum 20. 9. befristet. Im laufenden Kalenderjahr war die Hausfrau wie folgt beschäftigt (das Arbeitsentgelt übersteigt jeweils die Geringfügigkeitsgrenze bei einer 5-Tage-Woche):
a) vom 2. 3. bis 15. 6. (Personengruppenschlüssel 101) | = 105 Kalendertage/75 Arbeitstage |
b) vom 13. 8 bis 20. 9. | = 38 Kalendertage/27 Arbeitstage |
zusammen | = 143 Kalendertage/102 Arbeitstage |
Berechnung der Kalendertage:
Zeitraum a): | Teilmonat vom 2. 3. bis 31. 3. Kalendermonate April und Mai Teilmonat vom 1. 6. bis 15. 6. | = 30 Kalendertage = 60 Kalendertage = 15 Kalendertage |
Zeitraum b): | Zeitmonat vom 13. 8. bis 12. 9. Teilmonat vom 13. 9. bis 20. 9. | = 30 Kalendertage = 8 Kalendertage |
Eine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungszeiten scheidet aus, da hier nur kurzfristige Beschäftigungen (d. h., Beschäftigungen mit einer Dauer von nicht mehr als 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen) zusammengerechnet werden können. Für die Prüfung der Berufsmäßigkeit sind die Beschäftigungen jedoch in jedem Falle zusammenzurechnen, weil das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt jeweils die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Da die Beschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr insgesamt 143 Kalendertage, also mehr als 3 Monate, und mit 102 Arbeitstagen auch mehr als 70 Arbeitstage betragen, wird die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt; es besteht deshalb Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1-1-1-1
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