Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.5. DEÜVGs
Ziff. 3.2.5. DEÜVGs, Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK)
Der DSAK enthält den Grund der Abgabe des DSAK (Abgabegrund) sowie ein Kennzeichen, ob der Datenbaustein
- - Grunddaten (DBGD),
- - Abweichende Korrespondenzanschrift (DBKO),
- - Dienstleister (DBDL),
- - Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (DBWU),
- - SEPA-Lastschriftmandat (DBSL)
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