Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. C.I.7.3. RS 2022/13
Ziff. C.I.7.3. RS 2022/13, Nachweis für den Einzelfall
Für jeden versicherten Leistungsbezieher werden die aufgrund der Zahlungen bzw. besonderen Anweisungen ermittelten Beitragsbemessungsgrundlagen (beitragspflichtige Einnahmen), der maßgebliche Beitragssatz und der daraus errechnete Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag pro Überweisungstag im IT-Verfahren COLIBRI der Bundesagentur für Arbeit dokumentiert.
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