Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 1 KHSichV
§ 1 KHSichV, Sonderregelung zur 7-Tage-Inzidenz der Coronavirus-SARS-CoV-2-Fälle
1 Abweichend von § 21 Absatz 1a Satz 2 KHG kann die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde für die Zeit ab dem 5. 4. 2021 Krankenhäuser bestimmen, die Ausgleichszahlungen nach § 21 Absatz 1a Satz 1 KHG erhalten, wenn in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Coronavirus-SARS-CoV-2-Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner über 50 liegt und
- 1. die übrigen Voraussetzungen des § 21 Absatz 1a Satz 2 KHG erfüllt sind,
- 2. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 erfüllt sind oder
- 3. ein begründeter Ausnahmefall nach § 21 Absatz 1a Satz 4 2. Halbsatz KHG vorliegt.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service