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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 43c SGB XI Ziff. 8. RS 2023/06
§ 43c SGB XI Ziff. 8. RS 2023/06, Leistungszuschlag in nicht zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige Personen in nicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen (keine Einrichtungen und Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 SGB XI) haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag, da sie keine Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen.
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