Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.6.2.5.3. RS 2009/01
Ziff. 4.6.2.5.3. RS 2009/01, SV-Luftbildung bei Arbeitgeberwechsel und Mitnahme des Wertguthabens
Wurden Wertguthaben aus einem bisherigen Beschäftigungsverhältnis mitgenommen und können diese für eine Freistellungsphase bei einem neuen Arbeitgeber verwendet werden, sind das Wertguthaben und die SV-Luft als Vortrag beim neuen Arbeitgeber darzustellen. Beim neuen Arbeitgeber ist die SV-Luft sofort mit Beginn der Beschäftigung zu bilden. Ist der Wert der SV-Luft größer als das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben, ist die SV-Luft auf die Höhe des Entgeltguthabens zu begrenzen.
Beispiel:
Arbeitgeber A bis 30. 6. 2009 | |
Entgeltguthaben | 15 000 EUR |
SV-Luft | 20 000 EUR |
Arbeitgeber B ab 1. 7. 2009 | |
Vortrag | |
Entgeltguthaben | 15 000 EUR |
SV-Luft (abgegrenzte SV-Luft) | 15 000 EUR |
Bildung weiteren Entgeltguthabens ab | 9/2009 |
Lösung:
Die SV-Luft ist sofort mit dem Beginn der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber (1. 7. 2009) und nicht erst mit Beginn der Bildung weiteren Entgeltguthabens (ab 1. 9. 2009) zu bilden.
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