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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.2.2. RS 2007/08
Ziff. 6.2.2. RS 2007/08, Zubehör und Nebenkosten
(1) Zubehörteile, ohne die die Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel nicht zweckentsprechend betrieben werden können, können in die Leistungspflicht der Kranken- oder Pflegekassen fallen.
(2) Die Energiekosten bei Hörgeräten können für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von den Krankenkassen nicht übernommen werden 1 . Abweichend hierzu können Energiekosten für andere Hilfsmittel übernommen werden, sofern diese durch den Versicherten nachgewiesen werden.
(3) Kosten, die im Zusammenhang mit der Reinigung von Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln anfallen, liegen im Bereich der allgemeinen Lebenshaltung und sind daher der Eigenverantwortung der Versicherten zuzuordnen.
1 Vgl. HilfsMKVV.
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