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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11. VVGeneralauftrag
Ziff. 11. VVGeneralauftrag, Folgen der Unterlassung von Mitteilungen
Eine unrichtige oder unterlassene Mitteilung nach den Ziffern 3.2.1.1, 3.2.1.5, 6.3, 7.1 oder 7.2 begründet insoweit keine Haftung der Krankenkasse, es sei denn, die Krankenkasse hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
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