Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 9.3.4. RS 2017/10
Ziff. 9.3.4. RS 2017/10, Berechnung des Mutterschaftsgeldes
(1) Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes gelten die §§ 47 und 47b SGB V zur Berechnung, Höhe und Zahlungsweise des Krankengeldes. §§ 49 bis 50 SGB V finden keine Anwendung.
(2) Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe Krankengeld erfolgt analog der Berechnung von Krankengeld. Daher ist in diesen Fällen die jeweils geltende Formel, die beim Krankengeld für die Berechnung des laufenden Regelentgelts genutzt wird, anzuwenden. Bei der Berechnung von Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld wird analog zur Berechnung von Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt danach differenziert, ob dies für Arbeitnehmerinnen mit festen bzw. schwankenden Arbeitsentgelt oder für Stundenlöhnerinnen geleistet wird.
(3) Spezielle Fallgestaltungen, die ggf. bei der Berechnung des Krankengeldes zu berücksichtigen sind, werden in dem Gemeinsamen Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06] geregelt.
Beispiel 65: Berechnung Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt und Krankengeld bei festen Monatsbezügen
Beginn der Schutzfrist 20. 2.
Befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31. 3.
Monat | Bruttoverdienst | Nettoarbeitsentgelt |
November | 990 EUR | 791,75 EUR |
Dezember | 990 EUR | 791,75 EUR |
Januar | 990 EUR | 791,75 EUR |
Es wird ein festes Monatsarbeitsentgelt gezahlt. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. für den Vormonat.
Lösung:
Bis zum 31. 3. ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, ab 1. 4. in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.
a) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Formel 1:
Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum : 90
= durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
2375,25 : 90 = 26,39 EUR durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Mutterschaftsgeld: 13 EUR
Arbeitgeberzuschuss: 13,39 EUR
b) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes
Formel:
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt : 30 = Regelentgelt, hiervon 70 % = Krankengeld
Berechnung (maßgebender Bemessungszeitraum: Januar):
990 : 30 = 33 EUR Regelentgelt
Das Höchstregelentgelt nach § 47 Absatz 6 SGB V wird nicht überschritten
70 % des Regelentgelts = 23,10 EUR
Nettoarbeitsentgelt — Vergleichsberechnung:
Nettoarbeitsentgelt : 30 = kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt, hiervon 90 % = Krankengeld, wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
Berechnung:
791,75 : 30 = 26,39 EUR, hiervon 90 % = 23,75 EUR
23,75 EUR > 23,10 EUR, daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 1. 4. 23,10 EUR.
Beispiel 66: Berechnung Mutterschaftsgeld in Höhe Nettoarbeitsentgelt und Krankengeld bei Stundenlohn
Beginn der Schutzfrist 20. 2.
Befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31. 3.
Monat | Arbeitsstunden | Bruttoverdienst | Nettoarbeitsentgelt |
November | 66 | 900 EUR | 650,25 EUR |
Dezember | 63 | 859,10 EUR | 620,70 EUR |
Januar | 66 | 900 EUR | 650,25 EUR |
Das Arbeitsentgelt ist nach Stunden bemessen. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. für den Vormonat. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 15 Stunden.
Lösung:
Bis zum 31. 3. ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, ab 1. 4. in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.
a) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Formel 3:
(Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit) : (Arbeitsstunden x 7)
= durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Berechnung:
(1 921,20 x 15) : (195 x 7) = 21,11 EUR durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
Mutterschaftsgeld: 13 EUR
Arbeitgeberzuschuss: 8,11 EUR
b) Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes
Formel:
monatliches Bruttoarbeitsentgelt x regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden
: (tatsächliche Arbeitsstunden + bezahlte Fehlstunden) x 7
= Regelentgelt, hiervon 70 % = Krankengeld
Berechnung (maßgebender Bemessungszeitraum: Januar):
(900 x 15) : (66 x 7) = 29,22 EUR Regelentgelt
Das Höchstregelentgelt nach § 47 Absatz 6 SGB V wird nicht überschritten
70 % des Regelentgelts = 20,45 EUR
Nettoarbeitsentgelt — Vergleichsberechnung:
Formel:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt x regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden
: (tatsächliche Arbeitsstunden + bezahlte Fehlstunden) x 7
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt, hiervon 90 % = Krankengeld, wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
Berechnung:
(650,25 x 15) : (66 x 7) = 21,11 EUR, hiervon 90 % = 19 EUR
19 EUR < 20,45 EUR, daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 1. 4. 19 EUR.
Beispiel 67: Berechnung Mutterschaftsgeld aus Arbeitslosengeld
Beginn der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit | 13. 2. |
Arbeitslosengeldbezieherin ab | 1. 1. |
Höhe des kalendertäglichen Arbeitslosengeldes | 16,75 EUR |
Lösung
Kalendertägliches Mutterschaftsgeld ab 13. 2. in Höhe von 16,75 EUR.
(4) Frauen, deren Arbeitsverhältnis unmittelbar am Tag vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG endet und die am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse waren, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Absatz 1 Satz 2 SGB V). Als Berechnungsgrundlage ist hierfür das Arbeitsentgelt aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis heranzuziehen. Der Arbeitgeber übermittelt hierfür die erforderlichen Daten an die Krankenkasse im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV".
Beispiel 68: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Beginn Schutzfrist am Tag nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Versicherungspflichtige Beschäftigung endet am | 31. 7. |
Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG am | 1. 8. |
Es wurde bis zum 31. 7. ein gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird keine Entgeltumwandlung und kein einmaliges Arbeitsentgelt gewährt.
Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. für den Vormonat. Der letzte abgerechnete Monat ist der Juni mit einem Brutto von 1 200 EUR und einem Netto von 920,47 EUR.
Lösung:
Es besteht ab dem 1. 8. ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses ist in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.
Formel:
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt : 30 = Regelentgelt, hiervon 70 % = Krankengeld
Berechnung (maßgebender Bemessungszeitraum: Juni):
1 200 : 30 = 40 EUR Regelentgelt
Das Höchstregelentgelt nach § 47 Absatz 6 SGB V wird nicht überschritten
70 % des Regelentgelts = 28 EUR
Nettoarbeitsentgelt — Vergleichsberechnung:
Formel:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt : 30 = kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt, hiervon 90 % = Krankengeld, wenn es geringer als 70 % vom Regelentgelt ist
Berechnung:
920,47 : 30 = 30,68 EUR, hiervon 90 % = 27,61 EUR
27,61 EUR < 28 EUR, daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 1. 8. 27,61 EUR.
(5) Darüber hinaus erhalten Frauen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, sofern ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 157 SGB III wegen einer Urlaubsabgeltung oder nach § 159 SGB III wegen einer Sperrzeit zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG ruht. Nach § 47b Absatz 1 Satz 1 SGB V wird das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes gewährt. Die Agentur für Arbeit berechnet in diesen Fällen regelmäßig die Höhe des grundsätzlich zustehenden Arbeitslosengeldes und stellt den betroffenen Frauen einen entsprechenden Bewilligungsbescheid aus. Zudem übermittelt die Agentur für Arbeit den täglich grundsätzlich zustehenden Betrag des Arbeitslosengeldes (täglicher Leistungssatz) im Rahmen des DÜBAK-Verfahrens in der Regel an die Krankenkasse, sobald die Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V eintritt.
(6) Beantragen diese Frauen Mutterschaftsgeld, kann daher ggf. die Höhe des grundsätzlich zustehenden Arbeitslosengeldes direkt aus den Daten der Krankenkassen entnommen werden. Sofern dies nicht möglich ist, ist der Bewilligungsbescheid die Grundlage für die Bestimmung des Mutterschaftsgeldes. Dieser ist von der Versicherten anzufordern.
Beispiel 69: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Sperrzeit bzw. Urlaubsabgeltung
Ende des Arbeitsverhältnisses und der Mitgliedschaft | 30. 9. |
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, dieser ruht jedoch wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III vom | 1. 10. bis 11. 11. |
Mitgliedschaft nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V ab | 1. 10. |
Die Agentur für Arbeit stellt einen Bewilligungsbescheid mit dem Hinweis auf die Sperrzeit nach § 159 SGB III aus. | |
Die Höhe des ermittelten kalendertäglichen Arbeitslosengeldes beträgt | 31,12 EUR |
Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit ab | 14. 10. |
Lösung:
Zu Beginn der Schutzfrist ist die Schwangere mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Gemäß § 24i Absatz 1 Satz 2 SGB V haben diese Frauen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes (vgl. § 47b Absatz 1 Satz 1 SGB V), daher beträgt das kalendertägliche Mutterschaftsgeld ab 14. 10. 31,12 EUR.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service