Category Image
Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG); hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 2003/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2003 - Rundschreiben Nr. 3



§ 27a SGB V Ziff. 2. RS 2003/03, Anzahl der Therapieversuche

(1) Ein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung besteht nur, wenn nach ärztlicher Feststellung eine hinreichende Aussicht besteht, dass durch diese Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist künftig nach 3 erfolglosen Versuchen zu verneinen. Die Möglichkeit, in medizinisch besonders begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung weitere Versuche zulasten der Krankenkasse durchzuführen, ist entfallen.

(2) Die Begrenzung auf 3 Therapieversuche gilt — wie bisher — nicht für Inseminationen, die ohne vorherige Anwendung eines hormonellen Stimulationsverfahrens durchgeführt werden. Für diese Fälle richtet sich die Höchstzahl von Versuchen ausschließlich nach den Vorgaben in den Richtlinien über künstliche Befruchtung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.