Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.6.5. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.6.5. RS 2022/06, Ergänzende Leistungen (§ 102 SGB III)
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld kann dann ein Anspruch auf ergänzende Leistungen bestehen, soweit für diese Zwecke entsprechende Mittel durch eine Umlage finanziert werden. Die Mittel für die ergänzenden Leistungen werden durch eine Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert, deren Einführung und nähere Ausgestaltung durch die Tarifvertragsparteien zu bestimmen sind.
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