Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.1.5. RS 2022/06
Ziff. 4.1.5. RS 2022/06, Krankengeldberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit
(1) Arbeitnehmende können mit ihrem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit nach dem FPfZG vereinbaren. Voraussetzung ist, dass für die Dauer von höchstens 2 Jahren die wöchentliche Arbeitszeit bis zu einem Mindestumfang von 15 Stunden zur häuslichen Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) reduziert wird (Pflegephase). Gleiches gilt auch, wenn Arbeitnehmende einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen. "Nahe Angehörige" in diesem Sinne sind die in § 7 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 FPfZG genannten Personen.
(2) Während der reduzierten Arbeitszeit in der Pflegephase haben Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen oder Aufstockung des Arbeitsentgelts über Wertguthaben.
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