Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 7. RS 2022/06
Ziff. 7. RS 2022/06, Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes
Durch die Bewilligung von Renten kann der Anspruch auf Krankengeld trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen sein oder nur noch gekürzt fortbestehen. In § 50 SGB V sind hierzu die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben normiert. Für Beziehende einer vergleichbaren Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist die analoge Anwendung des § 50 SGB V in § 44 Absatz 2 Nummer 4 SGB V vorgesehen.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service