Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.6. RS 2022/06
Ziff. 11.6. RS 2022/06, Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung
Die Besonderheiten für das Krankengeld der Sozialen Entschädigung betreffen zumeist Begünstigungen gegenüber den Regelungen des Krankengeldes nach §§ 44 ff. SGB V, weshalb klarzustellen ist, dass aufgrund der Regelung des § 47 Absatz 1 SGB XIV auch die Vorschriften zum Ausschluss und zur Kürzung des Krankengeldes nach § 50 SGB V für das Krankengeld der Sozialen Entschädigung anzuwenden sind (siehe Abschnitt 7).
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