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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 11.7.1. RS 2022/06, Weiterzahlung bei stationärer Behandlung

Auch für das Krankengeld der Sozialen Entschädigung greifen grundsätzlich die Regelungen zur Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes nach § 48 SGB V, weil § 47 Absatz 1 SGB XIV diese Vorschrift für maßgeblich erklärt. Hiervon abweichend wird das Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Geschädigten, die sich in stationärer Behandlung befinden, auch dann weitergezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen andauert, Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung endet nach § 47 Absatz 8 SGB XIV in diesen Fällen nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung.


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