Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 12.2.1.1.1.6. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.1.6. RS 2022/06, Heimarbeitende
Für Heimarbeitende besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V bei einer Begleitung nach § 44b SGB V, wenn die weiteren Anspruchsvoraussetzungen des § 44b Absatz 1 SGB V erfüllt sind. Anders als beim Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EntgFG. Es kann jedoch aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen eine bezahlte Freistellung nach § 44b Absatz 4 Satz 1 SGB V gelten; an diesen Tagen besteht kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V, da es hier an einem Verdienstausfall mangelt.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service