Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.4.1.3. RS 2022/06
Ziff. 12.4.1.3. RS 2022/06, Ermittlung Regelentgelt für Praktikantinnen und Praktikanten
(1) Wird ein Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausgeübt, welches als vorgeschriebenes Zwischenpraktikum in der Krankenversicherung versicherungs- und beitragsfrei ist, gelten die Aussagen des Abschnitts 12.4.1.1.
(2) Sofern ein Praktikum ausgeübt wird, welches versicherungs- und beitragspflichtig in der Krankenversicherung ist, erfolgt die Berechnung des Regelentgelts wie für Arbeitnehmende (siehe Abschnitt 3.1).
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