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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 343 StGB
§ 343 StGB, Aussageerpressung
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an
- 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
- 2. einem Bußgeldverfahren oder
- 3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
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