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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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B.11. § 1 Zm-RL
B.11. § 1 Zm-RL, Definition des geplanten Eingriffs
(1) 1 Der Eingriff umfasst folgende offen-chirurgische oder endovaskuläre Operationsverfahren bei thorakalen, abdominalen oder thorako-abdominalen Aortenaneurysmen:
- 1. Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta,
- 2. Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen.
(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu den in Absatz 1 genannten Eingriffen.
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