Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 46 BMV-Ä
§ 46 BMV-Ä, Plausibilitätskontrollen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen führen Plausibilitätsprüfungen gemäß den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen gemäß § 106d Absatz 6 Satz 1 SGB V sowie nach den ergänzenden gesamtvertraglichen Regelungen durch.
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