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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 421 FamFG
§ 421 FamFG, Inhalt der Beschlussformel
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
- 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
- 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
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