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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 24 AM-RL
§ 24 AM-RL, Nicht verordnungsfähige Spezialprodukte
Die Verordnung von krankheitsadaptierten Spezialprodukten ist ausgeschlossen, soweit es sich um Produkte handelt, die speziell für die Indikationen
- - chronische Herz-Kreislauf- oder Ateminsuffizienz,
- - Dekubitusprophylaxe oder -behandlung,
- - Diabetes mellitus,
- - Geriatrie,
- - Stützung des Immunsystems,
- - Tumorpatienten
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