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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 24.03.2022 - 6 AZR 256/21
BAG 24.03.2022 - 6 AZR 256/21
Vorinstanz
vorgehend ArbG Rostock, 30. Juli 2020, Az: 1 Ca 461/20, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 20. April 2021, Az: 2 Sa 222/20, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 222/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 30. Juli 2020 - 1 Ca 461/20 - wird zurückgewiesen.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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