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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 16.02.2012 - 6 AZR 574/10
BAG 16.02.2012 - 6 AZR 574/10
Vorinstanz
vorgehend ArbG Göttingen, 18. November 2009, Az: 3 Ca 68/09, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 22. April 2010, Az: 4 Sa 1550/09, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. April 2010 - 4 Sa 1550/09 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 18. November 2009 - 3 Ca 68/09 - abgeändert.
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3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 354,55 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.
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4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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