Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 28.02.2024 - B 4 AS 22/22 R
BSG 28.02.2024 - B 4 AS 22/22 R - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verkaufserlös - Fondsanteile - Schonvermögen - Vermögensumschichtung
Normen
Vorinstanz
vorgehend SG Kassel, 31. August 2018, Az: S 4 AS 347/17, Urteil
vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 24. August 2022, Az: L 6 AS 97/20, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück