Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 09.03.2023 - B 10 ÜG 2/21 R
BSG 09.03.2023 - B 10 ÜG 2/21 R - Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Streit um die Wirksamkeit einer Klagerücknahme - eigenständiges Gerichtsverfahren bei wirksamer Klagerücknahme
Normen
§ 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 6 Nr 1 GVG, Art 23 S 1 Alt 1 ÜberlVfRSchG, § 102 Abs 1 S 2 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG
Vorinstanz
vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 18. November 2020, Az: L 6 SF 3/19 EK AL, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück