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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BSG 10.11.2022 - B 3 KS 2/21 R
BSG 10.11.2022 - B 3 KS 2/21 R - Künstlersozialversicherung - Tanzpädagogin - selbstständige künstlerische Tätigkeit - Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG erstreckt sich nicht über die zwischenzeitliche Beendigung dieser Tätigkeit hinaus auch auf die Zeit nach ihrer Wiederaufnahme
Normen
§ 1 Nr 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 3 Abs 2 KSVG, § 6 Abs 1 S 1 KSVG, § 6 Abs 2 S 1 KSVG, § 8 Abs 2 S 3 SGB 5, § 39 Abs 2 SGB 10
Vorinstanz
vorgehend SG Karlsruhe, 24. Oktober 2019, Az: S 15 KR 4108/18, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 16. Juni 2020, Az: L 11 KR 3937/19, Urteil
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