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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 27.08.2019 - 1 BvR 1521/14
BVerfG 27.08.2019 - 1 BvR 1521/14 - Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anschlussrevision gem § 554 ZPO
Normen
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 554 ZPO
Vorinstanz
vorgehend BGH, 6. Mai 2014, Az: VI ZR 490/12, Beschluss
vorgehend KG Berlin, 5. November 2012, Az: 10 U 118/11, Urteil
vorgehend LG Berlin, 28. Juni 2011, Az: 27 O 719/10, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Die Verfassungsbeschwerde ist mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Beschwerdeführer hat keine Anschlussrevision nach § 554 ZPO eingelegt. Er trägt auch nichts dazu vor, dass diese von vornherein unzulässig oder ihm aus sonstigen Gründen unzumutbar war.
- 2
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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