Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 21.11.2017 - 2 BvF 1/13
BVerfG 21.11.2017 - 2 BvF 1/13 - Einstellung eines Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des MaßstG sowie des FinAusglG 2005 zum Länderfinanzausgleich und zu Bundesergänzungszuweisungen nach Antragsrücknahme
Normen
Art 20 Abs 1 GG, Art 107 Abs 2 GG, §§ 76ff BVerfGG, FinAusglG 2005, MaßstG
Tenor
-
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
- 1
-
Die Antragsteller haben den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 7. September 2017 zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service