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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17
BVerfG 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17 - Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich
Normen
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 3 Abs 2 StVG
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
- 1
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Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 351 f.>; 82, 310 313>; stRspr).
- 2
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Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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