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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 07.12.2016 - 2 BvR 1383/16
BVerfG 07.12.2016 - 2 BvR 1383/16 - Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen "Armenienresolution" des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig
Normen
Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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